Laut einem Bericht von FOCUS Online gibt es ein Grundsatzurteil auf das man sich beziehen kann, um die Kosten für eine Burnout-Behandlung steuerlich geltend zu machen. Mehr im entsprechenden Artikel. Sprecht Euren Steuerberater auf das Thema und das Aktenzeichen an:
“Ein Arbeitnehmer will für seinen depressiven Burn-out Werbungskosten absetzen, weil er von einer Berufserkrankung ausgeht. Die Krankenkasse hatte einen Großteil der Kosten nicht übernommen (Az. VI R 36/13).”
Besuchen Sie uns auch hier.